Kurzprofil
Rechtsanwalt Hochstrat vertritt Sie auf den Gebieten des Ausländerrechts (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Schengen-Visum, Duldung, Abschiebung, Familienzusammenführung, Hochqualifizierte), des Strafrechts (insb. Betäubungsmittelstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Jugendstrafrecht, Ausländerstrafrecht), des Staatsangehörigkeitsrechts (Einbürgerung, etc.), des Familienrechts (insb. Scheidung - auch mit internationalem Bezug, Zugewinn, Umgangsrecht, Sorgerecht, Versorgungsausgleich, Ehevertrag, Erbvertrag, Testament) und des Vertragsrechts (Vertragsgestaltung).
Er arbeitet eng mit einem Dolmetscher- und Übersetzerbüro zusammen, dass u. a. die arabische Sprache anbietet.